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   BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94   

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https://dejure.org/1995,2214
BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94 (https://dejure.org/1995,2214)
BVerwG, Entscheidung vom 27.07.1995 - 7 C 46.94 (https://dejure.org/1995,2214)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juli 1995 - 7 C 46.94 (https://dejure.org/1995,2214)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verwaltungsaufbau bei Ausführung des Vermögensgesetzes (VermG)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirkungskreis der Landratsämter bzw.Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 84; VermG § 24, § 28 Abs. 1, § 38 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1996, 210
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 3.94

    Verfassungsrechtliches Gebot des Vertrauensschutzes

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94
    Die kreisfreien Städte und Landkreise haben die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz jedoch nicht als Selbstverwaltungsangelegenheit zugewiesen erhalten, sondern sie nehmen eine staatliche Aufgabe wahr, handeln also im übertragenen Wirkungskreis (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 3.94 -).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94
    Art. 84 GG regelt, ebenso wie Art. 83 GG, in bezug auf die Ausführung der Bundesgesetze allein das Verhältnis der Länder zum Bund und begreift in diesem Zusammenhang die kommunalen Körperschaften als interne Gliederungen der Länder (vgl. dazu BVerfGE 83, 363 [375]).
  • BVerfG, 09.12.1987 - 2 BvL 16/84

    Verfassungswidrigkeit des saarländischen Kommunalselbstverwaltungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 27.07.1995 - 7 C 46.94
    Soll die letztere Möglichkeit durch die auf Art. 84 Abs. 1 GG gestützte bundesrechtliche Regelung ausgeschlossen werden, bedarf dies regelmäßig einer besonderen, auf die Erfüllung der Sachaufgabe bezogenen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung (zu dem umgekehrten Fall, daß durch bundesrechtliche Regelung den Gemeinden bestimmte Aufgaben zur Erfüllung zugewiesen worden sind, vgl. BVerfGE 77, 288 [299]).
  • BGH, 21.10.1999 - III ZR 130/98

    Amtspflichtverletzung im Restitutionsverfahren

    Die Beklagte nahm in dem maßgebenden Zeitraum eine staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (vgl. BVerwG, VIZ 1995, 654, 655) mit der Folge wahr, daß die Handlungen nicht dem Land, sondern ihr selbst zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, VIZ 1993, 450).
  • BVerwG, 30.11.1995 - 7 C 56.93

    Erstattungsanspruch - Auftragsverwaltung - Öffentlichrechtlicher

    Allerdings verbleibt es auch im Rahmen der Auftragsverwaltung bei dem Grundsatz, daß sich im Bundesstaat des Grundgesetzes Bund und Länder (und die Länder untereinander) gegenüberstehen und die Kommunen staatsorganisatorisch den Ländern eingegliedert sind (vgl. - für Art. 84 GG - Urteil des Senats vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - [ZOV 1995, 385]).
  • BGH, 04.11.2010 - III ZR 275/09

    Staatshaftung in den neuen Bundesländern: Unterbrechung der Verjährung eines

    Vielmehr werden diese Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister wahrgenommen und die kreisfreien Städte stellen die für die Durchführung der Aufgaben erforderlichen Dienstkräfte und Einrichtungen (vgl. auch Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - III ZR 130/98, BGHZ 143, 18, 25 f; BVerwG VIZ 1995, 654, 655, jeweils zu § 28 Abs. 1 Satz 1 VermG; Senatsurteil vom 14. Dezember 2006 - III ZR 74/06, VersR 2007, 497 Rn. 7 f).
  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen

    Hierzu gehören im Land Sachsen gemäß § 1 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl S. 1261) die Aufgaben nach dem Vermögensgesetz; für den Rechtszustand zuvor ergab sich im Blick auf die in § 28 Abs. 1 Satz 1 VermG getroffene Regelung nichts anderes (vgl. das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - Buchholz Nr. 112 § 28 VermG Nr. 3 = VIZ 1995, 654).
  • BVerwG, 21.07.2000 - 11 BN 3.00

    Vollzug von Bundesgesetzen als eigene Angelegenheit der Länder; körperschaftliche

    Es liegt vielmehr allein in der Organisationshoheit der Länder, ob sie das Bundesgesetz im Rahmen der staatsunmittelbaren Verwaltung ausführen oder auf die Möglichkeit zurückgreifen, mit dem Gesetzesvollzug eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu beauftragen (vgl. zur Heranziehung von Gemeinden BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 3 S. 2).
  • BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 54.94

    Besatzungshoheitliche Enteignung

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - (ZOV 1995, 385) auf die Klage einer in Thüringen gelegenen kreisfreien Stadt entschieden, daß die Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte oder die Landratsämter im übertragenen Wirkungskreis handeln; die vorbezeichneten Vorschriften regeln keine Fälle einer "Organleihe".
  • BVerwG, 23.08.2000 - 11 BN 4.00

    Anforderungen an die Abtrennung eines Verfahrens - Erfolgsaussichten einer

    Es liegt vielmehr allein in der Organisationshoheit der Länder, ob sie das Bundesgesetz im Rahmen der staatsunmittelbaren Verwaltung ausführen (vgl. BN 3.00) oder auf die Möglichkeit zurückgreifen, eine öffentlich-rechtliche Körperschaft zu beauftragen (vgl. zur Heranziehung von Gemeinden BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - BVerwG 7 C 46.94 - Buchholz 112 § 28 VermG Nr. 3 S. 2).
  • VG Gera, 15.04.2004 - 6 K 201/03

    Recht der offenen Vermögensfragen; Recht der offenen Vermögensfragen;

    Der Beklagte war vielmehr seinerzeit auch nach §§ 22, 23 und 28 VermG im eigenen Namen (und nicht als Behörde des Freistaats Thüringen) zuständig für die Bearbeitung vermögensrechtlicher Verfahren (vgl. VG Gera, Gerichtsbescheid vom 5. Mai 1994 - 3 K 172/92 GE -, n.v.; BVerwG, Urteil vom 27. Juli 1995 - 7 C 46.94 -, VIZ 1995, 654; a.A. in st. Rspr. VG Meiningen).
  • VG Schwerin, 03.08.1995 - 3 A 295/93

    Anspruch einer Gemeinde auf Rückübertragung eines Grundstücks; Klagebefugnis

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